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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SKG Pharma GmbH für B2B-Lieferungen

1. Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der SKG Pharma GmbH, Moers (nachfolgend „Verkäufer") erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB"). Diese AGB gelten auch für sämtliche künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass im Einzelfall ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen werden muss.

1.2 Diesen AGB widersprechende, abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen, insbesondere Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend „Kunde") werden abgelehnt und gelten selbst bei Kenntnis nicht, auch wenn der Verkäufer ihrer Anwendung nicht ausdrücklich widersprochen hat und selbst dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis von ihnen ein Angebot oder eine Leistung vorbehaltlos annimmt oder ausführt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.4 Diese AGB werden der Vertragsbeziehung in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.

1.5 Die in diesen AGB getroffenen Regelungen gelten mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall.

2. Vertragsabschluss / Bestellungen / Angebote

2.1 Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich ein Angebot zum Vertragsschluss.

2.3 Der Kunde ist an eine Bestellung für den Zeitraum von sieben Werktagen gebunden.

2.4 Ein Vertragsschluss mit dem Verkäufer setzt in jedem Fall die schriftliche Annahme der Bestellung durch den Verkäufer voraus. Bei Abweichen dieser schriftlichen Annahme von der Bestellung des Kunden kommt der Vertrag mit dem Inhalt der schriftlichen Annahme zustande, wenn der Kunde nicht binnen zwei Wochen schriftlich widerspricht. Der Verkäufer wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf wesentliche Abweichungen hinweisen. Hierzu genügt elektronische Übermittlung.

2.5 Eine Bestellung umfasst nur die ausdrücklich in derselben und in der Annahme durch den Verkäufer genannten Leistungen. Neben-, Hilfs- und Zusatzlieferungen und -leistungen werden vertraglich nicht geschuldet, wenn sie nicht ausdrücklich zum Leistungsinhalt erklärt wurden.

2.6 Angaben des Verkäufers in Katalogen, Prospekten und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Annahme durch den Verkäufer ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.

2.7 Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung des Verkäufers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind dem Verkäufer unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Es gelten die Preise des Verkäufers zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gemäß der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto des Verkäufers Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist im Falle des Zahlungsverzugs zur Zahlung aller außergerichtlichen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verpflichtet.

3.4 Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorauszahlung auszuliefern.

3.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei erheblichen Änderungen der Kostenfaktoren (insbesondere Rohstoff-, Energie-, Personal- und Transportkosten) die Preise entsprechend anzupassen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10% innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung zu erklären.

3.6 Der Kunde wird über Preisanpassungen mindestens 4 Wochen im Voraus informiert.

4. Lieferung, Erfüllungsort und Gefahrübergang

4.1 Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe derselben an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch beim Verlassen des Lagers des Verkäufers, auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

4.2 Teillieferungen und -leistungen sind mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall zulässig und können vom Verkäufer auch gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.3 Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich" bestätigt wurden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Überschreitet eine unverbindliche Lieferfrist drei Monate, ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten.

4.4 Bei einer Verzögerung der Lieferung oder Leistung, die der Sphäre des Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten oder Umständen entstammt, kommt es im Zeitpunkt der Fälligkeit der Lieferung oder Leistung zum Gefahrenübergang. Bei mehr als einmonatigem Annahmeverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, diesem ein Lagergeld von 5% des Kaufpreises p.a. in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer oder gar nicht entstandener Lagerkosten vorbehalten; dem Verkäufer bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.

4.5 Die vertraglich vereinbarte Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich in Fällen höherer Gewalt automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Als höhere Gewalt in diesem Sinne gelten ausschließlich außergewöhnliche, unvorhersehbare und außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegende Ereignisse wie insbesondere bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Rohstoffmangel, Transportschäden, Pandemien, Behinderungen durch Pandemien und Arbeitskonflikte. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Kunde nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Diese Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zum vollständigen Eingang der Kaufpreisforderung und damit verbundener Nebenforderungen behält der Verkäufer sich das Eigentum an gelieferten Waren aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis vor („Vorbehaltsware").

5.2 Bis auf Widerruf darf die Vorbehaltsware vom Kunden im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußert werden. Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem betroffenen Vertrag bereits im Voraus an den Verkäufer abgetreten, wobei der Verkäufer diese Abtretung hiermit annimmt.

5.3 Forderungen aus einer Weiterveräußerung gemäß 5.2 dürfen vom Kunden bis auf Widerruf weiterhin eingezogen werden, wobei die Berechtigung des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, davon unberührt bleibt. Der Verkäufer wird die Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungen allgemein einstellt, sich in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Bei Vorliegen eines dieser Fälle hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Auf Verlangen des Verkäufers ist er verpflichtet, die Abtretung den Schuldnern bekannt zu geben und dem Verkäufer die zur Geltendmachung und Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

5.6 Bei Zwangspfändungen der Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und den Verkäufer schriftlich über die Pfändung zu informieren.

5.7 Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware unter Ausschluss etwaiger Zurückbehaltungsrechte des Kunden zurückzunehmen, wenn der Kunde (i) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, (ii) Zahlungen allgemein einstellt, (iii) sich in Zahlungsverzug befindet und eine vom Verkäufer gesetzte Nachfrist von zwei Wochen erfolglos verstreicht oder (iv) ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird. Bei Vorliegen eines dieser Fälle hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu informieren. Zum Zweck der Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Verkäufer berechtigt, die Geschäftsräume des Kunden während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten.

5.8 Nach einer Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Verkäufer nach vorheriger Androhung zur angemessenen Verwertung der Vorbehaltsware berechtigt. Der Verwertungserlös ist abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. Herausgabeverlangen, Rücknahme, Androhung und Verwertung der Vorbehaltssache stellen als solche keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

6.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen. Dabei ist die Art des Mangels genau zu bezeichnen. Dem Verkäufer sind die diesbezüglichen, dem Kunden vorliegenden Unterlagen bzw. Daten zur Verfügung zu stellen.

6.2 Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, gilt die Ware als vertragsgemäß genehmigt.

6.3 In einem Gewährleistungsfall obliegt dem Verkäufer die Auswahl zwischen den Behelfen der Nachbesserung und des Austausches. Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung hat der Kunde das Wahlrecht zwischen Preisminderung und - bei nicht bloß geringfügigen Mängeln – Rücktritt vom Vertrag.

6.4 Die Mangelhaftigkeit und deren Vorliegen im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind ebenso wie die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge vom Kunden zu beweisen.

6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für verbesserte und ausgetauschte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, endet jedoch spätestens 12 Monate nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.

7. Haftung

7.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie anderer zwingender Vorschriften.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Verkäufers der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf den Kaufpreis oder EUR 50.000, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

7.3 Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Verkäufers.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sowie mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

8.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Rücktritt vom Vertrag / Insolvenz

9.1 Der Verkäufer ist berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • die gerichtliche Einreichung eines Insolvenzantrags durch oder gegen den Kunden bei Gericht,

  • die Abweisung eines solchen Insolvenzantrags,

  • die allgemeine Einstellung der Zahlungen durch den Kunden, ohne dass ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet ist.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer über einen geplanten oder von dritter Seite gestellten Insolvenzantrag unverzüglich schriftlich zu verständigen.

9.3 Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn die Hauptleistungspflicht des betreffenden Vertrags Lieferungen oder Leistungen umfasst, die nach individuellen Spezifikationen des Kunden speziell herzustellen sind, es sei denn, die Ware weist einen Mangel auf, der die Nacherfüllung unmöglich macht. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung erklärt werden, wenn einer der in 9.1 genannten Gründe vorliegt.

10. Immaterialgüterrechte

10.1 Sämtliche Rechte an Marken, Designs, Patenten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten sowie Know-how in Bezug auf die Produkte und deren Kennzeichnung verbleiben beim Verkäufer. Alle Rechte an urheberrechtlich oder sonst schutzfähigen Werken, Unterlagen wie etc. verbleiben beim Verkäufer. Derartige Werke, Unterlagen etc. dürfen ohne die in jedem einzelnen Fall schriftlich erteilte Zustimmung des Verkäufers Dritten weder zugänglich gemacht noch an diese weitergegeben noch zu eigenen Zwecken des Kunden verwendet werden. Im Zweifel gilt eine derartige Zustimmung als nicht erteilt.

10.2 Dem Kunden wird durch den Kauf der Produkte lediglich das Recht eingeräumt, diese im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu verwenden und weiterzuveräußern. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Immaterialgüterrechte des Verkäufers, insbesondere das Nachahmen oder Kopieren der Produkte, ist nicht gestattet.

11. Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen sind beidseitig streng vertraulich zu behandeln und nur für den hier vorgesehenen Zweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen an Dritte (z.B. Mitarbeiter, Subunternehmer, Versicherung) nur soweit weitergegeben werden, wie sie zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind. Dies gilt ebenso für alle elektronischen Daten und Informationen.

11.2 Ausgenommen davon sind Informationen an Dritte, insbesondere Behörden, sofern dies aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen notwendig oder gefordert ist. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen, insbesondere personenbezogenen, Daten gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten.

12. Form / Mitteilungen

12.1 Bestellungen, Angebotsannahmen, Auftragsbestätigungen, Änderungen dieser AGB und eines Einzelvertrags sowie sonstige Mitteilungen zwischen dem Kunden und dem Verkäufer bedürfen mangels abweichender Regelung in diesen AGB oder im Einzelfall der Schriftform. Sie sind mangels abweichender Vereinbarung an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten. Der Schriftform genügt jedenfalls die elektronische Übermittlung.

12.2 Auch das Abgehen von einem in diesen AGB oder im Einzelfall vereinbarten Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer Adressenänderungen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des Kunden als rechtswirksam zugegangen gelten. Für das fristgerechte Einlangen einer Mitteilung ist, soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, das Datum der Postaufgabe maßgeblich.

13. Verjährung

13.1 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, mit Ausnahme von Gewährleistungsansprüchen, beträgt zwölf Monate ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13.2 Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach 6.5 dieser AGB.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich jedoch vor, den Kunden auch bei seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder undurchsetzbar sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten in diesem Fall jene gültigen und durchsetzbaren Vereinbarungen als getroffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

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